Einkaufsbedingungen
KAUFBEDINGUNGEN
Sie müssen die Bestellung lesen und akzeptieren, bevor Sie sie abschließen
ARTIKEL 1 – VORSCHLAG UND ANNAHME
1.1. Die schriftliche Annahme der Bestellung durch den Lieferanten oder der Beginn der Ausführung der Bestellung durch den Lieferanten stellt die Annahme der Bestellung und dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen durch den Lieferanten dar.
1.2. Jede Änderung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Käufers.
ARTIKEL 2 – PFLICHTEN UND ERFÜLLUNG
2.1. Der Lieferant muss die Bestellung gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ausführen. Der Lieferant muss dem Käufer alle Informationen zur Verfügung stellen, die der Käufer von Zeit zu Zeit in Bezug auf die Lieferungen anfordert, und muss den Käufer außerdem unverzüglich informieren, wenn der Lieferant zu irgendeinem Zeitpunkt nicht in der Lage oder verspätet ist oder ihm ein Umstand bekannt wird, der dazu führen könnte ihn in die Situation bringen, dass er einen Teil seiner Lieferungen nicht oder nur verspätet ausführen kann.
2.2. Der Käufer behält sich das Recht vor, die Bestellung jederzeit zu ändern. Jede Änderung dieser Art erfolgt durch eine schriftliche Überarbeitung der Bestellung, die gemäß den im vorherigen Artikel 1 dargelegten Modalitäten angenommen wird.
2.3. Der Lieferant darf die Bestellung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers und ohne die ausdrückliche schriftliche Annahme der Allgemeinen Einkaufsbedingungen und aller anderen in der Bestellung enthaltenen Bestimmungen nicht ganz oder teilweise abtreten, übertragen, unterliefern oder untervergeben ( je nach Fall) Zessionar, Käufer oder Subunternehmer. Die Annahme des Auftrags durch den Käufer und/oder den Subunternehmer entbindet den Lieferanten nicht von seinen Verantwortlichkeiten und Pflichten, die sich aus der Bestellung ergeben.
ARTIKEL 3 – LIEFERUNG
3.1. Die Lieferungen müssen verzollt (DDP – Delivered Duty Paid) an die in der Bestellung angegebene Adresse geliefert werden. Das Eigentum an den Lieferungen geht mit der Lieferung an die in der Bestellung angegebene Adresse über. Die Gefahr für die Lieferungen geht zum Zeitpunkt der Lieferung gemäß den oben genannten Lieferbedingungen auf den Käufer über.
3.2. Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn der Lieferant die Waren (in Bezug auf Beschreibung, Qualität und Menge) an die in der Bestellung angegebene Adresse geliefert hat. Für jede Lieferung durch den Lieferanten muss vom Lieferanten ein Duplikat des Versanddokuments eingeholt werden, das bis auf die Angabe des Preises dieselben Informationen wie die Rechnung enthält. Die Bestellung gilt als ausgeführt, wenn: (i) alle Lieferungen gemäß den Bestimmungen der Bestellung geliefert und/oder geliefert und vom Käufer angenommen wurden; (ii) alle in der Bestellung festgelegten Dokumente und/oder alle Dokumente und Zertifikate, die für die Durchführung und Aufrechterhaltung der Lieferungen gemäß den geltenden Bestimmungen erforderlich sind, vom Käufer erhalten und akzeptiert wurden.
3.3. Die Lieferungen müssen zu dem in der Bestellung angegebenen Datum geliefert werden. Teil- oder vorzeitige Lieferungen werden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht akzeptiert.
ARTIKEL 4 – LIEFERPLAN – VERZÖGERUNGSSTRAFEN
Wenn der Lieferant den Lieferplan nicht einhält, der Käufer jedoch beschließt, die Bestellung nicht zu stornieren, kann der Käufer vom Lieferanten ohne Vorankündigung die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes verlangen der Bestellung, ohne Steuern, für jeden Tag der Verspätung, maximal jedoch für jeden einzelnen Fall der Verspätung, entsprechend 10 % des Auftragswertes. Es erfolgt automatisch eine Entschädigung zwischen dem Wert der Vertragsstrafen und allen Beträgen, die der Käufer dem Lieferanten noch schuldet, unabhängig davon, ob diese Beträge zum Zeitpunkt der Entschädigung fällig sind oder nicht. Der Käufer hat das Recht, auch im Falle der Beantragung und Zahlung einer Vertragsstrafe wegen verspäteter Lieferung Ersatz eines weiteren Schadens zu verlangen.
ARTIKEL 5 – TEILLIEFERUNG – UNTERSCHIEDE IN DER LIEFERUNG
5.1. Wenn der Lieferant nur einen Teil der Bestellung liefert oder wenn nur ein Teil der Lieferung den Bestimmungen der Bestellung entspricht, kann der Käufer nach eigenem Ermessen die Bestimmungen von Artikel 4 nur auf die nicht gelieferten oder abweichenden Teile der Bestellung anwenden von den in der Verordnung festgelegten Anforderungen.
5.2. Im Falle einer teilweisen oder nicht konformen Lieferung beeinträchtigen die Bestimmungen dieser Klausel nicht das Recht des Käufers: (i) die gesamte Bestellung gemäß den Bestimmungen von Artikel 16 zu kündigen; (ii) Schadensersatz für etwaige Schäden, Verluste, Kosten oder Ausgaben zu verlangen, die Ihnen durch die Nichterfüllung der Leistung des Lieferanten entstanden sind; und/oder (iii) die Anwendung von Strafen zu verlangen, die auf dem Gesamtwert der Bestellung ohne Steuern berechnet werden.
ARTIKEL 6 – VERPFLICHTUNGEN DES LIEFERANTEN VOR DEM VERSAND
6.1. Der Lieferant gewährt dem Käufer oder den vom Käufer benannten Personen freien Zugang zu seinem eigenen Werk oder dem seiner Subunternehmer/Unterlieferanten oder zu jedem anderen Ort, an dem Arbeiten im Zusammenhang mit der Bestellung durchgeführt werden, mit dem Ziel, den Status der Ausführung zu überprüfen der Orden und sein Fortschritt.
6.2. Das vom Lieferanten eingesetzte oder ernannte Personal unterliegt in jedem Fall der vollständigen Verantwortung des Lieferanten, auch wenn es zur Erfüllung der mit der Bestellung eingegangenen Verpflichtungen für den Käufer oder einen seiner Kunden arbeiten muss.< /p>
ARTIKEL 7 – VERPACKUNG – TRANSPORT – VERSAND
7.1. Der Lieferant ist für die Verpackung der Lieferungen verantwortlich und stellt sicher, dass die Lieferungen ordnungsgemäß zusammengebaut, verpackt und geschützt sind.
7.2. Der Lieferant muss für jede Lieferung eine Bestandsaufnahme erstellen. Das Inventar muss alle notwendigen Details zur Identifizierung der Pakete (Bestelldetails, Art und Menge der Lieferungen, Name des Spediteurs, Versanddetails) gemäß der Bestellung enthalten.
7.3. Für den Fall, dass die Lieferungen während der Lagerung, des Transports, der Lieferung oder in jedem Fall vor ihrer Annahme beschädigt werden, verpflichtet sich der Lieferant, auf seine Kosten und Gefahr innerhalb der festgelegten Fristen identischen Ersatz für jedes beschädigte oder verlorene Element zu finden und bereitzustellen im Lieferplan aufgeführt. Unbeschadet der Ausübung gesetzlich vorgesehener Rechte oder Rechtsbehelfe aufgrund eines solchen Versäumnisses kann der Käufer nach eigenem Ermessen (a) die Bestellung ohne Vorankündigung oder Entschädigung kündigen; (b) die Lieferungen ablehnen; (c) die Zahlung ganz oder teilweise zurückhalten.
7.4 Die Bestellung wird immer innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt des Kaufs bearbeitet, unter Berücksichtigung des Annahmeschlusses von 15:00 Uhr (alle Bestellungen vor 15:00 Uhr werden am selben Tag bearbeitet, Bestellungen nach dem Annahmeschluss werden am folgenden Tag bearbeitet ). Die Lieferzeiten variieren je nach Endziel, im Allgemeinen beträgt die Lieferzeit 24/48 Stunden, während sie für den Rest Europas zwischen 72 und 96 Stunden liegt Stunden.
7,5 Die Versandkosten werden nach Ländern aufgeteilt.
ITALIEN hat einen Gesamtpreis von 7,50 Euro bis zu einem Warenkorbwert von 49 Euro, darüber hinaus sind sie kostenlos.
EUROPA werden sie auf der Grundlage der berechnet Sie werden zum Zeitpunkt der Bestellung im Warenkorbbildschirm erläutert.
Sie werden auf der Grundlage des Volumengewichts der Summe der Artikel berechnet.
ARTIKEL 8 – PREISE
Die in der Bestellung angegebenen Preise sind Pauschalpreise, Festpreise und nicht veränderbar, nach Abzug von Rabatten, und beinhalten in jedem Fall (ohne Ausnahme): Zölle und Steuern, Lagerung, Verpackung, Versicherung, Zölle usw Transport bis zur Lieferadresse bezahlt. Die Währung der in der Bestellung ausgewiesenen Beträge ist auch die Zahlungswährung. Die Preise unterliegen keinerlei Änderungen aufgrund von Änderungen der Wechselkurse oder aus anderen Gründen.
ARTIKEL 9 – RECHNUNG
9.1. Der Lieferant stellt Rechnungen in dreifacher Ausfertigung aus, die dem Käufer an die in der Bestellung angegebene Adresse zugestellt werden.
9.2. Den Rechnungen müssen Unterlagen beiliegen, die die korrekte Ausführung der Bestellung belegen, und Folgendes enthalten:
1) Alle Referenzen, Nummer und Datum der Bestellung und des zugehörigen Projekts;
2) Eine vollständige Beschreibung der Lieferungen sowie die Nummer und das Datum des Versandbelegs;
3) Der Preis der Lieferungen ohne Steuern, die Höhe der Mehrwertsteuer, Steuern, Versicherungen und Zölle sowie der Preis einschließlich Steuern und etwaiger Rabatte;
4) Das Datum, bis zu dem die Zahlung gemäß dem folgenden Artikel 10 erfolgen muss; und ganz allgemein alle Informationen, die auf der Rechnung angegeben werden müssen, um den geltenden Gesetzen zu entsprechen.
9.3. Der Käufer behält sich das Recht vor, Rechnungen, die inhaltlich und/oder formal fehlerhaft sind, nicht zu akzeptieren.
ARTIKEL 10 – ZAHLUNG
10.1. Sofern in der Bestellung nichts anderes vorgesehen ist und sofern die Bestimmungen der Bestellung ordnungsgemäß erfüllt werden, werden Rechnungen, die den Bestimmungen des vorherigen Artikels 9 entsprechen, innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt bezahlt.
10.2. Der Käufer hat das Recht, jede Rechnung mit jedem Betrag zu verrechnen, den der Lieferant dem Käufer im Rahmen der Bestellung oder aus einem anderen Grund schuldet.
10.3. Der